Die Grundsätze ordnungsgemäßer und qualifizierter Personalberatung (GOPB) - Teil 1
In den kommenden sechs Wochen möchte ich mich in einer kleinen Serie im insight Blog mit dem sperrigen Begriff aus der Überschrift beschäftigen – den Grundsätzen ordnungsgemäßer und qualifizierter Personalberatung oder kurz GOPB. Den Anfang in dieser kleinen Serie macht die Frage – Warum braucht es solche Grundsätze überhaupt, an wen richten sich diese Grundsätze und was ist durch diese Grundsätze abgedeckt? In den folgenden Wochen will ich dann etwas detaillierter auf einzelne Bestandteile des Prozesses eingehen und beschreiben, welche qualitativen Vorgaben die GOPB hierzu macht.
Warum Grundsätze:
Ohne Zweifel sucht man bei der Besetzung von strategisch wichtigen Stellen im eigenen Unternehmen, immer einen kompetenten und verantwortungsvollen Partner, der einem bei der zunehmend schwierigen Suche nach dem richtigen Personal behilflich ist. Bei der Vielzahl an Anbietern und Geschäftsmodellen im Markt der Personalberatung, ist es für den „Laien“ aber immer schwieriger die guten / kompetenten Berater von den eher unseriösen oder wenig professionellen Beratern zu unterscheiden. Dies wird noch dadurch verstärkt, dass es sich bei der Personalberatung um keinen Ausbildungsberuf handelt, sondern im Prinzip jeder das Recht und die Möglichkeit hat sich als Personalberater zu bezeichnen und sich in diesem Wirtschaftszweig zu bewegen. Die GOPB stellen somit eine transparente, klare und nachvollziehbare Basis für eine evtl. Zusammenarbeit dar, die auf Sorgfalt, Vertrauen und Offenheit gegründet ist.
An wen richten sich die GOPB:
Die GOPB richten sich an alle am Prozess Beteiligten (Berater, Auftraggeber und Kandidat) und sollen dazu dienen eindeutig zu definieren, wie der Prozess der Personalberatung fachgerecht ausgeübt wird. Die GOPB stellen somit für die im BDU organisierten Beratungsunternehmen, eine Richtlinie für die eigene Arbeit dar und erlauben es dem Auftraggeber und dem Kandidaten, sich von der Professionalität und Qualifizierung des Personalberaters ein Bild zu machen.
Was decken die GOPB ab:
Die GOPB decken jeden Schritt eines typischen Personalberatungsprojekts ab – vom Erstgespräch, über den Vertrag bis hin zu den nachvertraglichen Regelungen, nach Abschluss eines entsprechenden Projekts. In den kommenden Wochen werde ich mich jedem dieser Schritt etwas mehr im Detail widmen.
Abschließend ist zu sagen, dass wir potentiellen Auftraggebern und Kandidaten empfehlen immer den Personalberater nach diesen Grundsätzen und deren Beachtung zu befragen. Es geht um ihre Karriere als Kandidat und um ihre Vakanz als Auftraggeber – da darf man voraussetzen, dass es Regeln und Grundsätze gibt, an die sich der Partner hält. Und in der kommenden Woche wollen wir uns mit dem Thema des Erst- oder Briefinggesprächs beschäftigen – also dran bleiben...