Künstliche Intelligenz in der Personalberatung – Die strategische Bedeutung der Symbiose von Mensch und Maschine
Personalberatungen wollen effektiv, effizient und innovativ entlang der HR-Wertschöpfungskette arbeiten. Personalberater müssen aber heute frühzeitig Branchentrends erkennen und umsetzen, wobei der zeitnahe Einsatz zukunftsrelevanter Technologien zu einem deutlichen Wettbewerbsvorteil wird.[1] Zeitgewinne bei Routinearbeiten versus Zeitintensivierung bei zwischenmenschlicher Interaktion während des Recruiting Prozesses führenweiter...
Haben Sie noch Fragen?
„Haben Sie noch Fragen?“ Ein Klassiker im Jobinterview – Wie reagieren Sie auf diese Frage am Ende eines gut gelaufenen Vorstellungsgesprächs? Das ist eine Frage, mit der die meisten zwar rechnen, aber dennoch steigt der Blutdruck. Die Frage nach den Fragen hat aberweiter...
Arbeitgeberwechsel in der Coronakrise – ein Rückblick
Onboarding ist wie die Krönung der Verbindung zweier Menschen, die einen bleibenden Eindruck hinterlässt. Es muss ideal sein, um eine langjährige Beziehung zu gewährleisten. Die geläufigste Definition von Onboarding ist aus „Taking on Board“ abgeleitet. Was aber, wenn die Pandemie wie ein Sturmweiter...
Eine Krise - Gott sei Dank!
Eine Krise kann auch ein gewisses Geschenk sein, denn sie legt viel von dem frei, was uns sonst verborgen bleibt. In der Krise zeigt sich, wer was kann. Die Krise sucht sich die Mächtigen (die etwas bewegen wollen) und nicht die Zuständigen. Inweiter...
Eignungsdiagnostik - Marketing vs. Wissenschaft
Und welche Farbe haben Sie? Sind sie eher der blaue Typ oder doch eher der Rote? Oder beschreiben sie sich eher als ESTJ oder INTP? Oder gehören sie eher zu der Gruppe, über die ein detailliertes Reiss Profil erstellt wurde?  Eignungsdiagnostische Tools undweiter...
Ikigai – weshalb Sie jeden Tag aufstehen
Mal ganz ehrlich: weshalb sind Sie heute morgen aufgestanden? Weil der Wecker geklingelt hat? Weil der Hund raus musste oder die Kinder zur Schule? Weil Sie Geld verdienen müssen? Das Wort „Ikigai“ stammt aus dem Japanischen und setzt sich zusammen aus iki =weiter...
Raus aus dem Rollendenken
Ein Mandant ruft an und erteilt uns den Auftrag eine strategisch wichtige Position im Unternehmen neu zu besetzen. Wir vereinbaren uns für das persönliche Briefing Gespräch und im Briefing Gespräch reden wir ausführlich über die Frage, woher der Kandidat denn kommen sollte undweiter...
„Man“ kann es nicht mehr hören!
In Interviews mit Fachkräften, aber auch Führungskräften, lerne ich oftmals „man“ kennen. „Man“ ist ein besonderes Wesen, denn es ist mal „ich“, mal „wir“ und mal „jemand anderes“. Für mich als Personalberater ist es wichtig zu sehen, welchen Anteil an einer Veränderung hatteweiter...
HR-Management
01.04.2019
Beitrag von Thomas Schmitt

GOPB Serie - Teil 3 - Der Vertrag

Heute geht es in unserer kurzen Serie zu den GOPB um den Vertrag zwischen Auftraggeber und Personalberater. Warum schließt man einen Vertrag und was regelt ein solcher Vertrag, werden die Fragestellungen sein, die wir heute etwas näher beleuchten wollen.  

Ein ordentlicher Vertrag zwischen Auftraggeber und Personalberater empfiehlt sich in jedem Fall. Die angebotene Dienstleistung hat einen Preis und nicht nur aus diesem Grund ist es ratsam, Details der Zusammenarbeit auch schriftlich festzuhalten. Somit beugt man Missverständnissen vor und stellt sicher, dass beide Vertragsparteien ein einheitliches Verständnis des Projektablaufs und der Vereinbarungen haben. Als Vertrag kann hier natürlich auch eine umfassende Auftragsbestätigung gesehen werden, die alle Details des Projekts und der Zusammenarbeit nochmals erwähnt. 

Ein zentraler Bestandteil eines solchen Vertrags stellt natürlich das Honorar dar. Dies muss klar, eindeutig und transparent kommuniziert und dargestellt sein. Neben der Höhe des Honorars sollte auch klar geregelt sein, wie die Fakturierung erfolgt. Dies wird bei den BDU Mitgliedsunternehmen in der Regel nach Zeit- und Leistungsfortschritt erfolgen. Ebenso sind im Vertrag auch Details zu einem vorzeitigen Abbruch des Projekts durch den Auftraggeber,  und den sich daraus ergebenden Verpflichtungen für beide Seiten, geregelt. Honoraranpassungen durch Veränderungen im Suchumfeld oder Kandidatenprofil sollten ebenfalls im Vertrag schriftlich vereinbart sein. 

Im Vertrag sind ferner alle Punkte geregelt die Folgeeinstellungen (es wird mehr als ein Kandidat eingestellt, ein Kandidat der vom Berater vorgestellt wurde wird wenige Monate später für eine andere Stelle eingestellt,…) betreffen und in aller Regel wird auch eine Vereinbarung zur Gewährleistung (Beendigung des Arbeitsverhältnisses in der Probezeit) enthalten sein. Wenn der Vertrag diese Punkte beinhaltet, ist sichergestellt, dass es selbst bei einem kritischen oder strittigen Projekt, für alle Seiten stets klar ist, wer welche Leistung erwarten bzw. einfordern darf. 

Das Erstgespräch hat stattgefunden und daraus ist eine schriftliche Vereinbarung zur Zusammenarbeit zu Stande gekommen. Nun beginnt der Berater mit der eigentlichen Bearbeitung des Mandats – der Such- und Auswahlprozess. Und genau diesem Schritt wollen wir uns in der kommenden Woche im Blog widmen. 

 
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Über den Autor Thomas Schmitt
Thomas Schmitt (*1980) hat nach seinem Abschluss als Diplom – Betriebswirt in International Business Administration langjährige Berufserfahrung als Vertriebsleiter und Regionsverantwortlicher in der Wellpappen- und Faltschachtelindustrie sowie der chemischen Industrie gewonnen. Seit 2018 Managing Partner bei insight – International Management Consultants.