GOPB Serie - Teil 3 - Der Vertrag
Heute geht es in unserer kurzen Serie zu den GOPB um den Vertrag zwischen Auftraggeber und Personalberater. Warum schließt man einen Vertrag und was regelt ein solcher Vertrag, werden die Fragestellungen sein, die wir heute etwas näher beleuchten wollen.
Ein ordentlicher Vertrag zwischen Auftraggeber und Personalberater empfiehlt sich in jedem Fall. Die angebotene Dienstleistung hat einen Preis und nicht nur aus diesem Grund ist es ratsam, Details der Zusammenarbeit auch schriftlich festzuhalten. Somit beugt man Missverständnissen vor und stellt sicher, dass beide Vertragsparteien ein einheitliches Verständnis des Projektablaufs und der Vereinbarungen haben. Als Vertrag kann hier natürlich auch eine umfassende Auftragsbestätigung gesehen werden, die alle Details des Projekts und der Zusammenarbeit nochmals erwähnt.
Ein zentraler Bestandteil eines solchen Vertrags stellt natürlich das Honorar dar. Dies muss klar, eindeutig und transparent kommuniziert und dargestellt sein. Neben der Höhe des Honorars sollte auch klar geregelt sein, wie die Fakturierung erfolgt. Dies wird bei den BDU Mitgliedsunternehmen in der Regel nach Zeit- und Leistungsfortschritt erfolgen. Ebenso sind im Vertrag auch Details zu einem vorzeitigen Abbruch des Projekts durch den Auftraggeber, und den sich daraus ergebenden Verpflichtungen für beide Seiten, geregelt. Honoraranpassungen durch Veränderungen im Suchumfeld oder Kandidatenprofil sollten ebenfalls im Vertrag schriftlich vereinbart sein.
Im Vertrag sind ferner alle Punkte geregelt die Folgeeinstellungen (es wird mehr als ein Kandidat eingestellt, ein Kandidat der vom Berater vorgestellt wurde wird wenige Monate später für eine andere Stelle eingestellt,…) betreffen und in aller Regel wird auch eine Vereinbarung zur Gewährleistung (Beendigung des Arbeitsverhältnisses in der Probezeit) enthalten sein. Wenn der Vertrag diese Punkte beinhaltet, ist sichergestellt, dass es selbst bei einem kritischen oder strittigen Projekt, für alle Seiten stets klar ist, wer welche Leistung erwarten bzw. einfordern darf.
Das Erstgespräch hat stattgefunden und daraus ist eine schriftliche Vereinbarung zur Zusammenarbeit zu Stande gekommen. Nun beginnt der Berater mit der eigentlichen Bearbeitung des Mandats – der Such- und Auswahlprozess. Und genau diesem Schritt wollen wir uns in der kommenden Woche im Blog widmen.