GOPB Serie - Teil 5 - Das Interview und der Kandidatenbericht
Im vorletzten Teil unserer kurzen Blog Serie soll es heute um die Bewertung der eingegangenen Unterlagen, das persönliche Interview zwischen Kandidat und Bewerber und um die Kandidatenprofile oder -berichte gehen.
Nachdem der Bewerber seine Unterlagen eingereicht hat, ist deren Erhalt durch den Berater zu bestätigen. Da der Berater diese gewissenhaft auf Plausibilität überprüft und ggf. weiterführende Unterlagen anfordert (sofern für die Bewertung relevant) kann ein erstes Feedback zu den Unterlagen zwischen ein und zwei Wochen in Anspruch nehmen. Natürlich sind alle Berater bemüht diese Zeiten so kurz wie möglich zu gestalten aber es liegt auch im Interesse des Bewerbers, dass man sich ernsthaft mit seinen Unterlagen und mit ihm als Person und seiner bisherigen Vita auseinandersetzt.
Sind die Unterlagen geprüft und der Kandidat erscheint als geeignet bzw. weist eine hinreichende Übereinstimmung mit dem Stellenprofil auf, wird im nächsten Schritt ein Interview zwischen Berater und Kandidat vereinbart. Dies sollte nach Möglichkeit persönlich erfolgen, damit der Berater ein solches Interview auch wirklich objektiv und sorgfältig führen kann und nicht die Tücken der Technik einem reibungslosen und angemessenen Interview im Wege stehen. Der spätere Arbeitgeber nimmt an diesem ersten Gespräch in aller Regel noch nicht teil.
Im Gespräch geht es natürlich um die fachlichen und persönlichen Qualifikationen des Kandidaten und die einzelnen Stationen des Lebenslaufs werden nochmals genauer – im Hinblick auf die Anforderungen des Stellenprofils – miteinander besprochen. Gleichzeitig stellt der Berater dem Kandidaten das suchende Unternehmen angemessen dar und beantwortet erste Fragen, die der Kandidat zum Unternehmen oder der Stelle hat.
Sollte der Berater nach einem solchen Interview, nach wie vor der Meinung sein, dass der Kandidat eine gute Besetzung für die Stelle wäre, und erklärt sich auch der Kandidat mit einer Fortsetzung des Prozesses einverstanden, fertigt der Berater ein sog. Bewerberprofil / einen Kandidatenbericht an. Er weist den Auftraggeber dabei ausdrücklich nochmals auf die besondere Vertraulichkeit des Berichts und der darin enthaltenen Daten hin. Neben einer Darstellung der bisherigen Vita und ersten Informationen zu potentiellen Vertragsinhalten, enthält dieses Profil eine persönliche Einschätzung des Beraters zur Eignung und Passgenauigkeit des Kandidaten. Der Auftraggeber hat die Freiheit auch Kandidatenprofile abzulehnen. In jedem Fall erhält der Berater zeitnah ein Feedback vom Kunden, welche Bewerber für ein persönliches Gespräch beim Kunden eingeladen werden sollen.
Und genau dieses persönliche Vorstellungsgespräch beim Auftraggeber sowie weitere, nachvertragliche Regelungen, werden wir kommende Woche im letzten Teil unserer Blog – Serie genauer betrachten.