Ghosting – wenn Kandidaten verschwunden sind
Ghosting – mit diesem Begriff beschreibt man u.a. ein Phänomen, welches ich leider in den letzten zwei Jahren vermehrt beobachten muss. Nach einem ersten Kontakt oder einem ersten Gespräch ist der Kandidat mit einem Mal nicht mehr zu erreichen. Emails bleiben unbeantwortet, Anrufe werden nicht erwidert und jede Form der Kontaktaufnahme bleibt erfolglos. Der Kandidat ist einfach verschwunden und wie vom Erdboden verschluckt. Im ersten Moment macht man sich Sorgen – ist dem Kandidaten etwas zugestoßen? Eine unerwartete Krankheit? Ein Unfall? Diese Sorge weicht dann mit zunehmender Zeit der Erkenntnis, dass der Kandidat einfach nicht mehr erreichbar sein möchte. Natürlich ist dies zu akzeptieren aber man fragt sich dann – woran lag es denn? Angst vor der Veränderung? Veränderte persönliche Umstände? Die Erkenntnis, dass die angebotene Stelle vielleicht doch nicht zum eigenen Profil passt? Eine unerwartete Chance im bisherigen beruflichen Umfeld? Alles durchaus legitim und durchaus ein Grund den Prozess mit dem Personalberater abzubrechen. Aber alles auch Dinge die man in einem offenen Gespräch ansprechen kann. Sich einfach gar nicht mehr zu melden, zeugt dann eher von einer schlechten Kinderstube und wirft ein Licht auf den Charakter des Kandidaten.
Kandidaten erwarten zu Recht, dass man offen und fair mit ihnen umgeht, klar kommuniziert und sie über den Fortgang des Prozesses auf dem Laufenden hält. Doch auch die andere Seite des Prozesses, also Personalberater und Mandant, haben ein Recht auf diese offene und faire Kommunikation. Es ist nachvollziehbar, dass es einem evtl. unangenehm ist einen Prozess abzubrechen, nachdem man im ersten Gespräch starke Begeisterung gezeigt hat. Vielleicht möchte man auch nicht alle Details der Entscheidung darlegen und begründen. Alles nachvollziehbar und verständlich. Und dennoch gilt: Eine Rückmeldung ist ein Zeichen der Höflichkeit und des Respekts vor dem anderen Gesprächspartner.